Die Stiftung

  • Selbstverständnis:
    Die Erwin von Steinbach-Stiftung ist im Jahre 1960 als rechtsfähige Stiftung nach deutschem Recht gegründet worden.
    Sie ist eine gemeinnützige Stiftung, die ihren Stiftungszweck und ihre Ziele unter Ausschluss jeder politischen, erwerbswirtschaftlichen und konfessionellen Betätigung verfolgt.
    Zweck der Stiftung ist die Förderung aller Vorhaben, die Bezug haben auf den Kulturraum und die Landschaft des Elsass und Lothringens und auch der angrenzenden Länder am Oberrhein, Mosel und Saar.
    Ziel der Stiftung ist  die Erschließung, Erhaltung und Verständigung über alle diejenigen Merkmale und Ausdrucksformen, die ungeachtet staatlicher Grenzen aufgrund gemeinsamer geschichtlicher Wurzeln und Traditionen, sprachlicher und etnischer Verwandschaften und landschaftlicher Verbindungen und Nachbarschaften die Identität eines Kultur- und Lebensraumes in zeitlicher und räumlicher Dimension bezeichnen.
    Alle unter dieser Perspektive ausgerichteten Vorhaben und Betätigungen, seien diese künstlerisch oder wissenschaftlich, bezogen auf geschichtliche Zusammenhänge oder räumlich-landschaftliche Verbindungen, seien sie heimatkundlich oder institutionell angelegt, und unabhängig davon, auf welcher Seite der gegebenen staatlichen Grenzen sie erfolgen, können die Unterstützung und Förderung der Stiftung erwarten.
    Bei der Verfolgung ihrer Tätigkeit will die Stiftung dazu beitragen, dass ein im geschichtlichen und landschaftlichen Zusammenhang bedeutender Kulturraum als Vorbild und Beispiel wirkt für die Möglichkeiten grenzüberschreitender und gleichwohl identitätswahrender Verständigungen in einem zusammenwachsenden Europa.
    Die Stiftung ist Träger eines von ihr verwalteten, aus Grundstücken und Kapitalanlagen sowie einer Bibliothek mit Nachlässen bestehenden Vermögens, dessen Erträge in Rahmen der geltenden Vorschriften für die Stiftungszwecke zu verwenden sind.
    Einzelheiten ergeben sich aus den Förderungsrichtlinien.